AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG
  • § 1 Geltungsbereich

1.1
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Ferienwohnungen, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

1.2
Diese Geschäftsbedingungen gelten ferner in allen zum Hotel zugehörigen Anlagen und Bereichen, z.B. Parkplatzflächen, Terrassenbereichen, Konferenzbereiche und soweit hier keine besonderen Nutzungsregelungen bestehen und zusätzlich zu beachten sind, in allen Bereichen, der Gästen zur Mitnutzung zur Verfügung steht, z.B. dem Spielplatz, der Liegewiese oder der Outdoor-Fitnessanlage.

1.3
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung.

  • § 2 Begriffsdefinitionen

2.1
„Zimmer“ bezieht sich sowohl auf angemietete ausschließlich durch den Gast zu nutzende Übernachtungsräume in der „Hotelanlage“ und umfasst das Hotel, die Ferienwohnungen sowie die dazugehörigen Einrichtungen wie Terrassenbereiche, Liegewiese, Spielplatz, Outdoor-Gym und Parkplätze.

2.2
„Beherberger“ ist die Betreiberin des Hotels, die Gäste gegen Entgelt beherbergt.

2.3
„Gast“: Ist eine natürliche Person, die die Hotel- oder Restaurantleistungen in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner oder Gast anreisen und die Hotelanlage auf Veranlassung des Gastes mitnutzen (z.B. Familienmitglieder, Gäste, Freunde etc.).

2.4
„Vertragspartner“: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Vertrag abschließt.

2.5
„Beherbergungsvertrag“: Ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird. Er umfasst auch die mit der Beherbergung in Zusammenhang stehenden rechtlichen Verhältnisse (z.B. Parkplatznutzung, Restaurant, Nutzung der Liegewiese).

  • § 3 Vertragsabschluss

3.1
Mit Abschluss des Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht, die angemieteten Zimmer zu Übernachtungszwecken für den Buchungszeitraum ausschließlich und nach Maßgabe folgender Regelungen zu nutzen. Von diesem Recht umfasst, sind die Nutzung der öffentlich zugänglichen Allgemeinbereiche. Für Sonderbereiche können gesonderte Regelungen gelten und gesonderte Entgelte erhoben werden.

3.2
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerreservierung in Textform zu bestätigen. Angebote des Hotels in Bezug auf verfügbare Zimmer sind freibleibend und unverbindlich. Das Hotel kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrages ablehnen.

3.3
Der Gast und der Vertragspartner haften als Gesamtschuldner für vertragliche Ansprüche aus dem Beherbergungsverhältnis.

3.4
Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird.

3.5
Der Vertrag endet mit dem Tod eines Gastes automatisch.

3.6
Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc.) unmöglich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Vertragspartners sind ausgeschlossen.

  • § 4 Zimmerbereitstellung, -übergabe und – rückgabe

4.1
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleitung in einem bestimmten Zimmer oder anderer Sonderwünsche, es sei denn, es liegt eine entsprechende ausdrückliche, schriftliche Bestätigung vor.

4.2
Der Gast hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 15.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

4.4
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs.1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

4.5
Die gemieteten Räume sind durch den Gast am Tag der Abreise bis 11.00 Uhr zu räumen und zurück zu geben. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht geräumt sind.

4.6
Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner/Gast das Recht auf den vertragsgerechten und vertragsüblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben. Nutzungen von Sonderleistungen und Sonderbereichen können kostenpflichtig sein. Es gelten die gesonderten Entgeltregelungen.

4.7
Im Innenbereich der Hotelanlagen herrscht striktes Rauchverbot. Es ist untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen als auch in den Gästezimmern und Ferienwohnungen zu rauchen. Im Falle einer Zuwiderhandlung behält sich der Beherberger das Recht vor, vom Gast für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus resultierenden Nichtvermietung des Zimmers, einen Betrag von pauschal EUR 200,00 zu verlangen. Dem Vertragspartner/Gast bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

Des Weiteren behält sich der Beherberger vor, dem Gast die Kosten für die Wiederinstandsetzung oder den Ersatz von Rauchmeldern zu berechnen, falls diese zu Brandschutzzwecken abmontiert, beschädigt oder vorsätzlich funktionsuntüchtig gemacht werden, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50,00 €/Einzelfall.

4.8
Überschreitet der Gast die Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs, so behält sich der Beherberger vor, den Gast auf Ersatz des dadurch entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen. Das gilt insbesondere bei durch den Gast zu vertretenden Zerstörungen, Beschädigungen, Verunreinigungen oder sonstigen erheblichen Minderungen der Gebrauchsfähigkeit der im Zimmer und auf dem Hotelgelände befindlichen Ausstattung.

4.9
Gemäß den Brandschutzbestimmungen ist es nicht gestattet, E-Bike-Akkus oder Fahrräder auf die Zimmer mitzunehmen.

4.10
Gibt der Gast erhaltene hauseigenen Bademäntel und/oder Handtüchern nicht bei der Abreise zurück, hat der Gast diese Kosten zu erstatten. Die Kosten richten sich nach den jeweils gültigen gesonderten Entgeltregelungen. Der Beherberger kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von brutto 10,00 EUR/Fall berechnen.

4.11
Nicht bezahlte Produkte, die innerhalb der Hotelanlage in Anspruch genommen wurden, wie Minibar werden im Nachgang mit zzgl. 10,00 € Bearbeitungsgebühr nachberechnet.

4.12
Sollte der Gast bei der Abreise etwas vergessen haben und eine Nachsendung erforderlich sein, trägt der Gast sämtliche entstandenen Portogebühren, sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 €.

4.13
Bei Verlust eine Pfandobjektes wird der jeweilige Einkaufs- und Dienstleistungspreis, sowie eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € berechnet.

  • § 5 Online-Reservierungen über die Internetpräsenz

5.1
Die auf der Website des Beherbergers dargestellte Auswahl an Leistungen stellt kein verbindliches Vertragsangebot der Beherbergung, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Vertragspartner dar.

5.2
Um ein verbindliches Angebot über das Online-Reservierungssystem auf der Website abzugeben, ist den Anweisungen des Online-Reservierungssystems zu folgen und der finale Button zur Übermittlung des Online-Buchungsformulars zu betätigen. Bis zur Übermittlung des Online-Buchungsformulars kann der Vertragspartner seine Auswahl und Eingaben in das Online-Reservierungssystem anhand der Funktionen des Browsers berichtigen oder die Buchung auch ganz abbrechen.

5.3
Nach Erhalt einer Buchung sendet die Beherberger dem Vertragspartner eine Bestätigungs-E-Mail an die E-Mail-Adresse, die der Vertragspartner während des Buchungsvorgangs angegeben hat. Mit Erhalt dieser Bestätigungs-E-Mail wird der Vertrag über die Bereitstellung eines Zimmers, gebuchte Mahlzeiten sowie jegliche zusätzliche vom Vertragspartner hinzugefügte Leistungen gültig.

5.4
Für die Sicherung der Buchung benötigt die Beherbergung ggf. die Daten der Kredit- oder Debitkarte des Vertragspartners. Die Beherbergung akzeptiert Visa, MasterCard und American Express. Die Karte wird im Vorfeld nicht belastet, wenn dies nicht in den Abrechnungs- sowie Stornierungsbedingungen hinterlegt ist.

5.5.

Die Reservierung für bestellte, aber noch nicht bezahlte bzw. nicht mit einer Kreditkarte abgesicherten Zimmer gilt jeweils bis 18.00 Uhr des Anreisetages. Der Beherberger behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Reservierung, die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.

5.6
Hat der Vertragspartner eine Anzahlung geleistet, so bleiben die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.

5.7
Bei Buchungen über externe Buchungsportale gelten die dortigen Bedingungen.

  • § 6 Aufenthalt Ferienwohnungen

Für die Nutzung von Ferienwohnungen gelten diese AGBs entsprechend mit folgenden Sonderregelungen:

6.1
Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 13.00 Uhr bzw. nach Absprache zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt an der Rezeption im Fontane Hotel.

Abreise muss bis 13 Uhr stattfinden. Der Zustand der Ferienwohnung wird vor dem Check Out gemeinsam vom Gast und einem Mitarbeiter besichtigt und bei Besonderheiten ein schriftliches Übergabeprotokoll erstellt.

6.2
Die Ferienwohnung darf nur von den angemeldeten Gästen verwendet werden. Übersteigt die Anzahl der Übernachtungsgäste die zulässige Maximalanzahl so stellt dies einen wesentliche Vertragsverstoß dar, der den Beherberger zur außerordentlichen Kündigung berechtigt (vgl. § 10)

6.3
Die Ferienwohnung ist besenrein zurückzugeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Beherberger hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt sowie dem Inventar. Der Müll ist in den getrennten Behältnissen (Glas, Papier, Wertstoffe, Restmüll) vom Gast zu entsorgen. Geschirr und Besteck ist vor der Rückgabe zu reinigen. Essenreste und Lebensmittel sind vollständig zu entfernen.

6.4
Bei Verlust des Objekt-Schlüssels behält sich der Berherberger das Recht vor, die Schließanlage auszutauschen und dem Gast die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen.

  • § 7 Gruppenbuchungen und Kontingentverträge / Veranstaltungen

7.1
Kontingent- oder Gruppenbuchungen werden ausschließlich in Schriftform – vorzugsweise per E-Mail – akzeptiert.

7.2
Für eine Reservierung von vier Zimmern und mehr pro Nacht oder für Buchungen im Rahmen eines Kontingentvertrages gelten gesonderte Zahlungs- und Stornobedingungen, welche sich aus den entsprechenden Verträgen ergeben.

7.3
Bis 14 Tage vor Anreise müssen der Beherbergung die Namen der anreisenden Gäste vorliegen, die der Beherbergung unaufgefordert schriftlich zuzusenden sind. Bei nicht fristgerechter Einsendung der Teilnehmerliste, behält sich der Beherberger das Recht vor, die Buchung zu annullieren und die Zimmer anderweitig zu vergeben und Stornogebühren zu erheben (vgl.7.5), sofern dazu gesonderte Regelungen getroffen sind.

7.4
Um dem Beherberger eine sorgfältige Vorbereitung zu ermöglichen, hat der Vertragspartner dem Beherberger die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Ein Anspruch auf eine nachträgliche Erhöhung von Gästen und Teilnehmern besteht nicht. Darüberhinausgehende Personen, Bestellungen von Speisen und Getränken werden zusätzlich verrechnet. Die Abrechnung richtet sich unabhängig von der Mitteilung der Höhe der Teilnehmerzahl nach den vertraglichen Vereinbarungen.

Nehmen tatsächlich weniger Teilnehmer als vom Vertragspartner angemeldet an der Veranstaltung teil, ist dies für die Abrechnung unerheblich.

7.5
Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns einer Veranstaltung durch Umstände, die der Beherberger nicht zu vertreten hat, so ist der Beherberger berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

7.6
Reservierte Räume stehen dem Vertragspartner nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt.

7.7
Der Beherberger behält sich das Recht vor, den Beherbergungsvertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu kündigen, wenn eine für die Durchführung der Veranstaltung erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigung fehlt. In keinem Fall ist der Veranstalter berechtigt, Schadensersatzansprüche gegenüber der Beherbergung geltend zu machen.

7.8
Störungen oder Defekte an von der Beherbergung zur Verfügung gestellten Einrichtungen oder Ausstattung werden, soweit dies der Beherbergung möglich ist, umgehend beseitigt. Der Vertragspartner kann für unwesentliche Störungen in diesem Zusammenhang keine Ansprüche herleiten.

7.9
Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; in den Fällen wird eine Allgemeinkostengebühr unter Abzug des anteiligen Wareneinsatzes berechnet.

7.10
Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Beherbergung. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, so hat der Beherberger das Recht, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen, vgl. § 10. Die Berbergungsentgelte richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7.11
Jede Art von Werbung, Information, Einladungen, durch die ein Bezug zum Fontane Hotel Altenhof, insbesondere durch Verwendung des Hotelnamens, hergestellt wird, bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Beherbergers.

7.12
Der Vertragspartner haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte wie für sein eigenes Verhalten. Der Beherberger kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens des Beherbergers nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschließlich Sache des Vertragspartners.

7.13

Bei der Durchführung von Gruppenbuchungen oder Veranstaltungen ist eine Anzahlung von 50% für die im Angebot festgelegten Kosten erforderlich. Der Anzahlungsbetrag muss innerhalb von 2 Wochen ab Vertragsbeginn mit Wirksamkeit der Unterschrift des Vertragspartners auf das angegebene Konto des Beherberger überwiesen werden. Der restliche Betrag, sowie die während des Aufenthaltes entstanden Kosten können am Tag der Abreise vor Ort Bar, per EC oder Kreditkarte beglichen werden.

  • § 8 Zahlungsbedingungen

8.1
Soweit bei Vertragsabschluss keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden (vgl. z.B. § 7) sind Rechnungen der Beherbergung sofort nach Zugang, spätestens bei Abreise, – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall – durch den Gast vor Ort ohne Abzug zu bezahlen. Vor Ort gültige Zahlungsmittel sind Bargeld in Euro, EC-Karte, Master Card, Visa Card und American Express.

8.2
Wurde eine Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Eine Zahlung auf Rechnung setzt eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung voraus.

8.3
Der Vertragspartner ist verpflichtet, gemäß den Buchungsbedingungen eine angemessene Sicherheitsleistung, z. B. in Form einer Kreditkartengarantie, oder eine angemessene Vorauszahlung vor der Beherbergung zu leisten. Die Kosten für die Geldtransaktion (z.B. Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.

8.4
Im Fall des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Beherberger bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

  • § 9 Stornogebühr

9.1
Die aktuellen Stornobedingungen werden bei der Reservierungsbestätigung angegeben und sind auf der Webseite des Beherbergers öffentlich nachzulesen.

9.2
Bei mehrtägigen Reservierungen werden bei Nichtanreise alle Folgenächte ab inklusive der zweiten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu, sofern der Gast nicht vorausbezahlt hat, vgl. 5.6.

  • § 10 Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung

10.1
Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.

10.2
Reist der Vertragspartner auf eigenen Wunsch vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen.

10.3
Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw. der Gast

a. von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber unzumutbar ist oder durch sein Verhalten, gegenüber Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit erfüllt, oder

b. der Berherberger berechtigten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Beherbergung in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Beherbergung zuzurechnen ist.

c. von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;

d. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden, der Personenzahl oder des Zwecks, gebucht werden;

Im Falle eines berechtigten Rücktritts oder einer berechtigten außerordentlichen Kündigung des Beherbergers entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz.

  • § 11 Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sachen

11.1
Der Beherberger haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Beherberger die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Für sonstige Schäden haftet der Beherberger nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Einer Pflichtverletzung des Beherbergers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Beherbergers auftreten, wird der Beherberger bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

11.2
Für eingebrachte Sachen bestehen Haftungsobergrenzen gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Beherberger Anzeige macht (§ 703 BGB).

11.3
Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Bewachung findet nicht statt. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Beherberger nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

11.4
Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Der Beherberger bewahrt die Sachen 12 Wochen auf und ist berechtigt, dafür eine angemessene Geldleistung zu verlangen.

  • § 12 Gutscheine 

12.1
Die Gutscheine des Beherbergers sind ab Ausstellungsdatum 36 Monate gültig, einschließlich bis Jahresende des Ablaufdatums und nicht in Bar auszahlbar.

12.2
Gutscheine, die im Rahmen von Gewinnspielen (Preisausschreiben oder ähnliches) gewonnen wurden, sind ausschließlich durch den Gewinner einlösbar. Eine Übertragung und/oder Veräußerung ist nicht gestattet.

  • § 13 Tierhaltung

Tiere sind in der gesamten Hotelanlage (Hotelzimmer, Ferienwohnungen, Gastronomiebereiche, Outdoor-Bereiche Spielplatz, Liegewiese, etc.) nicht stattet.

  • § 14 Parkplätze und Garagen

14.1
Die Einstellung des Kraftfahrzeuges auf dem Hotelzugehörigen Parkplatzbereichen richtet sich nach den dortigen gesonderten Nutzungsregeln, soweit hier nichts Gesondertes geregelt ist.

14.2

Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr des Parkers. Eine Bewachung oder Verwahrung des eingestellten Fahrzeuges oder eine sonstige Tätigkeit, welche über die Stellplatzüberlassung hinausgeht, ist nicht Gegenstand des Vertrages. Der Beherberger übernimmt demgemäß keinerlei Obhutspflichten. Das abgestellte Fahrzeug ist sorgfältig abzuschließen und verkehrsüblich zu sichern.

14.3
Es gilt die StVO — es darf nur im Schritt-Tempo gefahren werden. Der Nutzer ist verpflichtet, die Parkplatzordnung zu beachten.

14.4
Bei der Ein- und Ausfahrt hat der Parker die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten. Der Parker haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen auf dem Parkplatz oder gegenüber anderen Parkern verursachten Schäden.

14.5
Der Parkplatz und seine Einrichtungen sind schonend und sachgemäß zu benutzen. Verunreinigungen, die der Gast zu verantworten hat, sind unverzüglich durch diesen zu beseitigen. Etwaige Beschädigungen oder Kosten für die Beseitigung von Verunreinigungen trägt der Gast.

14.6
Ohne Gewähr für weitere Bestimmungen ist auf dem Parkplatz insbesondere verboten:

a. die Lagerung jeglicher Gegenstände;
b. das unnötige Laufenlassen und Ausprobieren der Motoren;
c. die Reinigung des Fahrzeuges sowie Reparaturen.
d. das Abstellen von Wohnwagen
e. die Übernachtung in Wohnmobilen

14.7
Der Beherberger kann auf Kosten und Gefahr des Gastes das Fahrzeug vom Parkplatz abschleppen lassen, wenn:

a. das eingestellte Fahrzeug durch undichten Tank oder Vergaser oder durch andere Mängel den Parkplatz verunreinigt bzw. dessen Betrieb gefährdet;
b. das Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist oder während der Einstellzeit durch die Polizei aus dem Verkehr gezogen wird.

  • § 15 Datenschutz

15.1
Der Datenschutz unterliegt den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Telemediengesetzes (TMG).

15.2
Insbesondere im Rahmen der Nutzung der hoteleigenen Internetpräsenz und für die Vertragsabwicklung kann es zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Gastes kommen. Personenbezogene Daten werden nur zur bestimmungsgemäßen Ausführung des Vertrags genutzt. Der Gast erklärt sich mit der Nutzung seiner personenbezogenen Daten für vorgenannte Zwecke einverstanden.

15.3
Im Übrigen gelten die separaten Datenschutzbestimmungen, welche über die Internetseite des Hotels abrufbar sind.

  • §16 Sonstiges / Schlussbestimmung

16.1
Der Beherberger ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Beherbergers aufzurechnen, es sei denn, der Beherberger ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Vertragspartners ist gerichtlich festgestellt oder vom Beherberger anerkannt.

16.2
Sofern einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sind oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

16.3
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen.

16.4
Erfüllung- und Zahlungsort ist der gesellschaftsrechtliche Sitz des Beherbergers.

16.5
Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.

16.6
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

Altenhof, 17.April 2024

Fontane Gastro GmbH
Am See 7
16244 Schorfheide OT Altenhof